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Steuerliche Vertreter von Investment- oder Immobilienfonds

Kapitel:
Verschiedenes > Verschiedenes, u.a. Zoll, Verbrauchsteuer
Fundstellen
  1. EuGH 29.09.2011, Rs C-387/10 (ECLI:EU:C:2011:625)
    IStR 2011 S. 808
    BFH/NV 2011 S. 2219 (nur Leitsatz)
    HFR 2011 S. 1260
Normen
[EGV] Art. 49
Vorinstanz / Folgeinstanz:
  • vor: Kommission ./. Republik Österreich, EG, EU, Österreich, Investmentfonds, Immobilienfonds, steuerlicher Vertreter, Kreditinstitut, Wirtschaftstreuhänder
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