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Nahestehende Person i.S. des § 32 d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b Satz 2 EStG
Kapitel:
Unternehmensbereich > Gewinnermittlung > Ehegatten, Familienangehörige / Gewinnermittlung
Unternehmensbereich > Gewinnermittlung > Ehegatten, Familienangehörige / Gewinnermittlung
Fundstellen
-
Niedersächsisches FG 06.07.2011, 4 K 322/10
EFG 2012 S. 242
Normen
[EStG] § 32 d
[EStG] § 32 d
Vorinstanz / Folgeinstanz:
- nach: BFH, 14.05.2014, SIS 14 21 84, Tarif, Einkünfte aus Kapitalvermögen, Kapitalerträge, Darlehenszinsen, Anteilseigner, Nahestehende Person
Zitiert in... / geändert durch...
- BFH 14.5.2014, SIS 14 21 84, Anwendung des Abgeltungsteuersatzes bei der Darlehensgewährung an eine GmbH durch eine dem Anteilseigner ...
- FG Baden-Württemberg 16.4.2013, SIS 13 26 44, Nahestehende Personen: 1. Sind Schuldner und Gläubiger von Kapitalerträgen Geschwister, ist nach § 32 d A...

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