
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
- über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
- umfangreiche Gesetzessammlung
- 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
- viele weitere wertvolle Praxishilfen
Rechtbehelfsbefugnis des Entrichtungsschuldners gegen die Versicherungsteueranmeldung, Sprungklage nach zuvor erhobenem Einspruchs zulässig, Bürgschafts- oder Kautionsversicherung ist kein Versicherungsverhältnis i.S.d. VersStG, keine Versicherungsteuerbefreiung für Kautionsrückversicherungen
Kapitel:
Rechtsbehelfe > Klageverfahren
Rechtsbehelfe > Klageverfahren
Fundstellen
-
FG München 23.03.2011, 4 K 1008/08
EFG 2011 S. 1480
Normen
[AO 1977] § 167, § 168, § 347
[RL 2005/68/EG] Art. 2 Abs. 1 Buchst. a
[FGO] § 44 Abs. 1, § 45 Abs. 1 Satz 1
[VersStG] § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 2, § 4 Nr. 1, § 8 Abs. 1 Nr. 1
[AO 1977] § 167, § 168, § 347
[RL 2005/68/EG] Art. 2 Abs. 1 Buchst. a
[FGO] § 44 Abs. 1, § 45 Abs. 1 Satz 1
[VersStG] § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 2, § 4 Nr. 1, § 8 Abs. 1 Nr. 1
Vorinstanz / Folgeinstanz:
- nach: BFH, 19.06.2013, SIS 13 21 69, Versicherungsteuer, Steuerbefreiung
Zitiert in... / geändert durch...
- BFH 19.6.2013, SIS 13 21 69, Versicherungsteuerpflicht der Kautionsrückversicherung: Die Zahlung des Versicherungsentgelts für eine Ka...

Wenn Sie das Dokument vollständig sehen wollen,
loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren
kostenlosen Test.