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Keine Berücksichtigung eines Kindes bei Vollzeiterwerbstätigkeit während des Wartens auf einen Ausbildungsplatz, keine Berücksichtigung der aus der Vollzeiterwerbstätigkeit erzielten eigenen Einkünfte und Bezüge
Kapitel:
Privatbereich > Kinder
Privatbereich > Kinder
Fundstellen
- FG Mecklenburg-Vorpommern 27.07.2010, 2 K 40/10
Normen
[EStG 2002] § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a, § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b, § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c, § 32 Abs. 4 Satz 2, § 32 Abs. 4 Satz 7, § 32 Abs. 4 Satz 8
[EStG 2002] § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a, § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b, § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c, § 32 Abs. 4 Satz 2, § 32 Abs. 4 Satz 7, § 32 Abs. 4 Satz 8
Vorinstanz / Folgeinstanz:
- nach: BFH, 22.12.2011, SIS 12 13 02, Kindergeld, Berufsausbildung, Grenzbetrag, Eigene Einkünfte, Vollzeiterwerbstätigkeit
Zitiert in... / geändert durch...
- BFH 22.12.2011, SIS 12 13 02, Vollzeiterwerbstätigkeit schließt Berücksichtigung als Kind im Familienleistungsausgleich nicht aus: 1. E...

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