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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 16/04
§§: AO 1977 § 227, AO 1977 § 240, RL 77/388/EWG Art. 13 Teil B Buchst. f, UStG 1991 § 4 Nr. 9 Buchst. b
Schlagwörter Erlass, Säumniszuschläge, Glücksspiel, Ermessen
Rechtsfrage: 1. Ist ein Erlass von Säumniszuschlägen gemäß § 227 AO 1977 geboten, wenn die Bundesrepublik Deutschland es unterlassen hat, Art. 13 Teil B Buchst. f der Richtlinie 77/388/EWG in nationales Recht umzusetzen (vgl. EuGH-Urteil vom 11.6.1998 Rs. C-283/95 -Fischer- UR 1998, 384)? - 2. War die Festsetzung von Umsatzsteuer von vornherein, also auch schon im Wege der Festsetzung von Vorauszahlungen, rechtswidrig gewesen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 24.06.2003
Vorinstanz/AZ: 5 K 4783/01 AO
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2004 S. 1103
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 25 90
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 21.04.2005
Erledigungs-Az: V R 16/04
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 30 99