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Kein Passivierungsaufschub für auch aus einem künftigen Liquidationsüberschuss zu bedienende Darlehensverbindlichkeit
Kapitel:
Unternehmensbereich > Gewinnermittlung > Kredite, Schuldzinsen
Unternehmensbereich > Gewinnermittlung > Kredite, Schuldzinsen
Fundstellen
-
FG München 22.10.2010, 7 K 1396/08
BB 2011 S. 945
EFG 2011 S. 554
Normen
[EStG 1999] § 5 Abs. 2 a, § 52 Abs. 12 a Satz 2
[GmbHG] § 70, § 73 Abs. 1
[KStG] § 8 Abs. 1
[EStG 1999] § 5 Abs. 2 a, § 52 Abs. 12 a Satz 2
[GmbHG] § 70, § 73 Abs. 1
[KStG] § 8 Abs. 1
Vorinstanz / Folgeinstanz:
- nach: BFH, 30.11.2011, SIS 12 06 17, Verbindlichkeit, Passivierung, Rangrücktrittsvereinbarung
Zitiert in... / geändert durch...
- BFH 30.11.2011, SIS 12 06 17, Keine Passivierung bei sog. qualifiziertem Rangrücktritt: Eine Verbindlichkeit, die nur aus künftigen Gew...
Fachaufsätze
- LIT 02 18 07 M. Seppelt, BB 15/2011 S. 946: Kein Passivierungsaufschub bei Darlehensbefriedigung aus einem Liquidationsüberschuss - BB-Kommentar zum ...

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