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Bestimmungen des AktG oder GmbHG nicht allein maßgeblich für die Beurteilung eines biersteuerrechtlichen Abhängigkeitsverhältnisses

Kapitel:
Unternehmensbereich > Gesellschaften > Sonstiges / Gesellschaften
Fundstellen
  1. BFH 05.07.2010, VII B 257/09 (NV)
    BFH/NV 2010 S. 2030
Normen
[AktG] § 17
[BierStG] § 2 Abs. 3
[FGO] § 115 Abs. 2 Nr. 1, § 115 Abs. 2 Nr. 2
[RL 83/92/EWG] § 4 Abs. 2
Zitiert in... / geändert durch...
  • BFH 23.3.2021, SIS 21 10 54, Voraussetzungen für die Anwendung des ermäßigten Biersteuersatzes: Die Anwendung des ermäßigten Biersteue...
  • FG Bremen 30.10.2019, SIS 19 17 99, Ermäßigter Steuersatz nach § 2 Abs. 2 BierStG nur für Hersteller mit Erlaubnis zum Betrieb eines Steuerla...
  • Hessisches FG 6.6.2011, SIS 12 02 45, Voraussetzung zur Anwendung der Begünstigungsregelungen des § 10 StromStG: Zur Anwendung der in § 10 Abs....
  • BFH 24.3.2011, SIS 11 18 96, Bestimmungen des AktG oder GmbHG sowie die hierzu ergangene Rechtsprechung des BGH nicht maßgeblich für d...
  • Hessisches FG 17.1.2011, SIS 11 35 29, Anwendung der Härtefallregelung des § 10 StromsteuerG auf Unternehmen des produzierenden Gewerbes: 1. Die...
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