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Geschäftsführung und Haftungsübernahme bei einer KG durch die Komplementär-GmbH ist keine einheitliche Leistung, Haftungsübernahme als entgeltliche Leistung, Steuerbefreiung
Kapitel:
Unternehmensbereich > Umsatzsteuer > Umsatzsteuer-Freiheit
Unternehmensbereich > Umsatzsteuer > Umsatzsteuer-Freiheit
Fundstellen
-
FG Berlin-Brandenburg 06.05.2010, 7 K 7183/06 B, rkr.
EFG 2010 S. 1534
Normen
[UStG 1999] § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 2 Abs. 1, § 4 Nr. 8 Buchst. g
[UStG 1999] § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 2 Abs. 1, § 4 Nr. 8 Buchst. g
Vorinstanz / Folgeinstanz:
- nach: BFH, 03.03.2011, SIS 11 13 61, Entgelt, Steuerfreiheit, Haftung, Geschäftsführung
Zitiert in... / geändert durch...
- BFH 3.3.2011, SIS 11 13 61, Haftungsvergütung als Entgelt für eine steuerpflichtige Leistung des Komplementärs an seine KG: Die Festv...

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