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Unwirksamkeit einer nach einem Veranlagungsfehler des FA und vor Durchführung einer Betriebsprüfung abgegebenen Erklärung nach dem Strafbefreiungserklärungsgesetz bei vollständigen und richtigen Angaben des Steuerpflichtigen in der Steuererklärung, keine Verpflichtung des Steuerpflichtigen nach § 153 AO zum Hinweis auf einen Veranlagungsfehler des Finanzamts

Kapitel:
Verschiedenes > Steuerfahndung, Steuerstrafrecht
Fundstellen
  1. FG des Landes Sachsen-Anhalt 29.10.2009, 5 K 531/06, rkr.
    EFG 2010 S. 984
Normen
[AO 1977] § 153, § 370 Abs. 1 Nr. 1, § 370 Abs. 1 Nr. 2
[StraBEG] § 1 Abs. 1 Satz 1
Vorinstanz / Folgeinstanz:
  • nach: BFH, 04.12.2012, SIS 13 08 47, Strafbefreiende Erklärung, Steuerhinterziehung
  • nach: VIII B 41/10, Steuerhinterziehung, strafbefreiende Erklärung
Zitiert in... / geändert durch...
  • BFH 4.12.2012, SIS 13 08 47, Keine Anwendung des StraBEG auf Veranlagungsfehler des FA nach fehlerfreier Steuererklärung: 1. Wer eine ...
  • Schleswig-Holsteinisches FG 29.11.2012, SIS 13 03 72, Änderung einer aufgrund einer strafbefreienden Erklärung eingetretenen Abgabenfestsetzung: 1. Auf Antrag ...
  • FG München 10.6.2011, SIS 11 35 09, Überholende Kausalität, Ingerenz und Pflichtwidrigkeitszusammenhang bei Steuerhinterziehung bzw. leichtfe...
  • Niedersächsisches FG 26.1.2011, SIS 11 31 51, Begriff der Tat im Sinne von § 7 Satz 1 Nr. 2 StraBEG ist sachverhaltsbezogen auszulegen: Der Begriff der...
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