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Keine Steuerentlastung nach § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. EnergieStG für ein nur Vorprodukte, nicht aber die in der Vorschrift genannten Endprodukte herstellendes Unternehmen

Kapitel:
Verschiedenes > Verschiedenes, u.a. Zoll, Verbrauchsteuer
Fundstellen
  1. Sächsisches FG 29.10.2009, 7 K 2343/07
Normen
[EnergieStG] § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a
Vorinstanz / Folgeinstanz:
Zitiert in... / geändert durch...
  • Sächsisches FG 14.1.2014, SIS 15 02 33, Keine Stromsteuerentlastung für zum Antrieb von Lüftern bei der Herstellung von Floatglas eingesetzten Kr...
  • BFH 15.2.2011, SIS 11 29 52, Keine Energiesteuerentlastung für die ausschließliche Herstellung von Vorprodukten zur Herstellung von ke...
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