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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 32/19 (BFH)
§§: DBA-Schweiz Art. 15 a, DBA-Schweiz Art. 15 Abs. 1, DBA-Schweiz Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d
Schlagwörter Doppelbesteuerung, Besteuerungsrecht, Grenzgänger, Schweiz, Nichtrückkehrtage, Arzt
Rechtsfrage: 1. Scheidet bei einer großen Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsort der Status eines Grenzgängers i.S. des Art. 15 a DBA-Schweiz 1971/2010 von vornherein aus? - 2. Führt im Fall eines Arztes eine Rufbereitschaft, die keine Anwesenheit im Krankenhaus erfordert, nicht zu einer einheitlichen Betrachtung mehrerer Arbeitstage, sondern kann trotzdem für jeden einzelnen Tag ein Nichtrückkehrtag i.S. des Art. 15 a Abs. 2 Satz 2 DBA-Schweiz 1971/2010 vorliegen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 12.09.2018
Vorinstanz/AZ: 15 K 1010/18
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 19 13 08
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 01.06.2022
Erledigungs-Az: I R 32/19
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils - Abweisung der Klage
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 22 19 74