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Ausgabe von Frisör-Dienstleistungsgutscheinen am Ende des Jahres zur Einlösung im Folgejahr gestattet im Ausgabejahr keine Bilanzierung von Verbindlichkeiten oder Rückstellungen
Kapitel:
Unternehmensbereich > Gewinnermittlung > Rückstellungen
Unternehmensbereich > Gewinnermittlung > Rückstellungen
Fundstellen
-
Niedersächsisches FG 24.08.2009, 9 K 547/05
BB 2010 S. 432
DStRE 2010 S. 649
Normen
[EStG] § 5 Abs. 1
[GewStG] § 2 Abs. 2 Satz 2
[HGB] § 247 Abs. 1, § 249, § 266
[KStG] § 8 Abs. 1
[EStG] § 5 Abs. 1
[GewStG] § 2 Abs. 2 Satz 2
[HGB] § 247 Abs. 1, § 249, § 266
[KStG] § 8 Abs. 1
Vorinstanz / Folgeinstanz:
- nach: BFH, 19.09.2012, SIS 12 27 93, Gutschein, Rabatt, Verbindlichkeit, Rückstellung
Zitiert in... / geändert durch...
- Niedersächsisches FG 3.6.2013, SIS 13 27 15, Rückstellung für Gutscheine zur Verrechnung mit Entgelten aus zukünftigen Einkäufen: 1. Zu den Voraussetz...
Fachaufsätze
- LIT 02 18 62 H. Krüger, DStR 23/2011 S. 1095: Bilanzielle Berücksichtigung der Ausgabe von Dienstleistungsrabattgutscheinen? - Niedersächsisches FG vom...

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