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Begründung einer atypisch stillen Gesellschaft zwischen überschuldeter GmbH und ihrem Alleingesellschafter bei fehlender Sanierungsfähigkeit der GmbH steuerlich nicht berücksichtigungsfähig
			Kapitel: 
Unternehmensbereich > Betriebsaufgabe, Veräußerung, Anteilsübertragung
		
			Unternehmensbereich > Betriebsaufgabe, Veräußerung, Anteilsübertragung
			Fundstellen
			
	
			- 
				Sächsisches FG 04.06.2008, 2 K 482/07, rkr.
									
 EFG 2010 S. 1601
			Normen
[AO 1977] § 42
[EStG] § 2 Abs. 1, § 15 Abs. 1, § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2
					
	
			[AO 1977] § 42
[EStG] § 2 Abs. 1, § 15 Abs. 1, § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2
			Vorinstanz / Folgeinstanz:
			
	
			- nach: BFH, 31.05.2012, SIS 12 21 58, Atypische stille Gesellschaft, GmbH, Sanierung, Liebhaberei
			Zitiert in... / geändert durch...
			
	
	- BFH 31.5.2012, SIS 12 21 58, Kein Mitunternehmerrisiko bei Umwandlung wertloser Forderung in atypisch stille Beteiligung: Wird eine Fo...
 
	
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