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Begründung einer atypisch stillen Gesellschaft zwischen überschuldeter GmbH und ihrem Alleingesellschafter bei fehlender Sanierungsfähigkeit der GmbH steuerlich nicht berücksichtigungsfähig
Kapitel:
Unternehmensbereich > Betriebsaufgabe, Veräußerung, Anteilsübertragung
Unternehmensbereich > Betriebsaufgabe, Veräußerung, Anteilsübertragung
Fundstellen
-
Sächsisches FG 04.06.2008, 2 K 482/07, rkr.
EFG 2010 S. 1601
Normen
[AO 1977] § 42
[EStG] § 2 Abs. 1, § 15 Abs. 1, § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2
[AO 1977] § 42
[EStG] § 2 Abs. 1, § 15 Abs. 1, § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2
Vorinstanz / Folgeinstanz:
- nach: BFH, 31.05.2012, SIS 12 21 58, Atypische stille Gesellschaft, GmbH, Sanierung, Liebhaberei
Zitiert in... / geändert durch...
- BFH 31.5.2012, SIS 12 21 58, Kein Mitunternehmerrisiko bei Umwandlung wertloser Forderung in atypisch stille Beteiligung: Wird eine Fo...

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