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Steuerliche Folgen einer unentgeltlichen Übertragung einbringungsgeborener Anteile aus einem Betriebsvermögen
Kapitel:
Unternehmensbereich > Gesellschaften > Umwandlung, Einbringung, Verschmelzung
Unternehmensbereich > Gesellschaften > Umwandlung, Einbringung, Verschmelzung
Fundstellen
-
FG Düsseldorf 11.11.2009, 15 K 4209/08 E
EFG 2010 S. 458
Normen
[EStG] § 4 Abs. 1 Satz 2, § 6 Abs. 1 Nr. 4
[UmwStG 1995] § 21 Abs. 1 Satz 1, § 21 Abs. 2
[EStG] § 4 Abs. 1 Satz 2, § 6 Abs. 1 Nr. 4
[UmwStG 1995] § 21 Abs. 1 Satz 1, § 21 Abs. 2
Vorinstanz / Folgeinstanz:
- nach: BFH, 12.10.2011, SIS 11 39 72, Einbringungsgeborene Anteile, Unentgeltlichkeit, Entnahme, Betriebsvermögen, Schenkung
- nach: I B 198/09, Entnahme, einbringungsgeborene Anteile, Umwandlung, Steuerverstrickung
Zitiert in... / geändert durch...
- FG Düsseldorf 5.9.2012, SIS 13 29 01, Übertragung einbringungsgeborener Anteile, Entgeltlichkeit aufgrund der Einordnung als Arbeitslohn, Mitwi...
- BFH 12.10.2011, SIS 11 39 72, Entnahme einbringungsgeborener Anteile: Der Inhaber im Betriebsvermögen gehaltener einbringungsgeborener ...

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