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Bustransfer im Gemeinschaftsgebiet zu Kreuzfahrtreise in Drittland unterliegt der Margenbesteuerung, Einheitlichkeit der Reiseleistung, Vereinfachungsregeln nach Abschn. 273 Abs. 6 UStR und § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 UStG

Kapitel:
Unternehmensbereich > Umsatzsteuer > Differenzbesteuerung
Fundstellen
  1. FG Baden-Württemberg 17.06.2009, 1 K 337/05
    EFG 2010 S. 283
Normen
[RL 77/388/EWG] Art. 26
[UStG] § 1 Abs. 2 a, § 25
Vorinstanz / Folgeinstanz:
  • nach: BFH, 19.10.2011, SIS 12 07 78, Reiseleistung, Nebenleistung, Drittland, Gemeinschaftsgebiet, Aufteilung
Zitiert in... / geändert durch...
  • BFH 19.10.2011, SIS 12 07 78, Margenbesteuerung bei Kreuzfahrtschiffsreisen mit Bustransfer: 1. Eine von einem Reiseunternehmer angebot...
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