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Kein Antrag auf Tatbestandsberichtigung bei Urteil ohne mündliche Verhandlung, Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen Ablehnung eines Antrags auf Tatbestandsberichtigung wegen Unzulässigkeit
Kapitel:
Rechtsbehelfe > Klageverfahren
Rechtsbehelfe > Klageverfahren
Fundstellen
-
BFH 27.04.2009, II B 173/08 (NV)
BFH/NV 2009 S. 1272
Normen
[FGO] § 108
[ZPO] § 320
[FGO] § 108
[ZPO] § 320
Zitiert in... / geändert durch...
- BFH 30.5.2025, SIS 25 08 99, Keine rechtskrafthemmende Wirkung einer Anhörungsrüge, Statthaftigkeit der Anhörungsrüge gegen Entscheidu...
- BFH 2.8.2024, SIS 24 13 13, Beschwerde gegen FG-Beschluss über einen Tatbestandsberichtigungsantrag, Fristenkontrolle durch Rechtsanw...
- BFH 19.2.2016, SIS 16 10 01, Prozesskostenhilfe, EGVP, Terminsverlegung, Übergehen eines Antrags: 1. Ein Antrag auf Bewilligung von Pr...
- BFH 5.2.2015, SIS 15 13 47, Fahrtkosten eines nebenberuflich studierenden Kindes, Gegenrüge des Revisionsbeklagten: 1. Fahrtkosten zw...
- FG München 4.10.2012, SIS 13 12 58, Keine Tatbestandsberichtigung ohne mündliche Verhandlung: Die Vorschrift des § 108 Abs. 1 FGO, nach der d...
- FG München 12.1.2010, SIS 10 24 08, Antrag auf Tatbestandsberichtigung: 1. Eine Berichtigung nach § 108 Abs. 1 FGO kommt nur in Betracht, wen...
- FG München 17.9.2009, SIS 10 03 64, Antrag auf Tatbestandsberichtigung: Eine Berichtigung nach § 108 Abs. 1 FGO kommt nur in Betracht, wenn d...

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