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Keine Künstlerabzugssteuer auf Vergütungen für technische Produktionsleistungen durch Dritte
			Kapitel: 
International > Beschränkte Steuerpflicht
		
			International > Beschränkte Steuerpflicht
			Fundstellen
			
	
			- 
				FG München 30.03.2009, 7 K 3826/05
									
 EFG 2009 S. 1119
			Normen
[EStG 1997] § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d, § 50 a Abs. 4 Satz 1 Nr. 1, § 50 a Abs. 5 Satz 2, § 50 a Abs. 5 Satz 3, § 50 a Abs. 5 Satz 5
					
	
			[EStG 1997] § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d, § 50 a Abs. 4 Satz 1 Nr. 1, § 50 a Abs. 5 Satz 2, § 50 a Abs. 5 Satz 3, § 50 a Abs. 5 Satz 5
			Vorinstanz / Folgeinstanz:
			
	
			- nach: BFH, 28.07.2010, SIS 10 35 71, Abzugsteuer, Haftungsbescheid, Künstler, Gestaltungsmissbrauch
- nach: I B 52/09, Steuerabzug, Künstler, Haftung, Beschränkte Steuerpflicht
			Zitiert in... / geändert durch...
			
	
	- BFH 28.7.2010, SIS 10 35 71, Künstlerabzugsteuer bei Zusammenhangleistungen: Dem Steuerabzug nach § 50 a Abs. 4 Nr. 1 EStG 1997 unterl...
- FG Berlin-Brandenburg 12.5.2010, SIS 10 28 31, Technische Produktion zu Livekonzerten nicht künstlerisch oder einer künstlerischen Darbietung ähnlich, A...
 
	
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