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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 14/03
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 7
Schlagwörter Ausbildung, Fortbildung, Krankenpfleger, Krankengymnast
Rechtsfrage: Erwerbsaufwendungen eines ohne Berufsabschluss tätigen Krankenpflegers für die theoretische Ausbildung zum Krankengymnasten abziehbar, weil die auf einen Abschluss zielende erstmalige Berufsausbildung auf den bisher ausgeübten (angelernten) Beruf aufbaut und somit die berufliche Veranlassung gegeben ist (s.a. BFH-Urteile vom 29.4.2003 VI R 86/99 und vom 27.5.2003 VI R 33/01)? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches FG
Vorinstanz/Datum: 20.02.2001
Vorinstanz/AZ: IV 1207/98
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 30 72
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.06.2003
Erledigungs-Az: VI R 14/03 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 52 45