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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 27/10 (BFH) |
§§: | EStG § 7 Abs. 5, EStDV § 11 d |
Schlagwörter | Degressive Absetzung für Abnutzung, Einkünfteerzielungsabsicht, Eigennutzung |
Rechtsfrage: | § 7 Abs. 5 EStG-AfA in voller Höhe für Rechtsnachfolger im Jahr der Herstellung bzw. Anschaffung: Kann nach Sinn und Zweck der Vorschrift die Erbengemeinschaft, die in die Rechtsposition ihrer Rechtsvorgängerin tritt, nur insoweit die degressive AfA in Anspruch nehmen bzw. diese fortsetzen, wenn die Voraussetzungen des § 7 Abs. 5 EStG bei der Erblasserin selbst vorlagen (geplante Eigennutzung der Rechtsvorgängerin)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 18.05.2010 |
Vorinstanz/AZ: | 13 K 1288/07 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 11 08 05 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 07.02.2012 |
Erledigungs-Az: | IX R 27/10 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 12 10 32 |