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Aufwendungen für immunbiologische Krebsabwehrtherapie mit Ukrain mangels Zwangsläufigkeit nicht als außergewöhnliche Belastungen in Form von Krankheitskosten abzugsfähig
Kapitel:
Privatbereich > Außergewöhnliche Belastungen (allgemeine)
Privatbereich > Außergewöhnliche Belastungen (allgemeine)
Fundstellen
-
Niedersächsisches FG 08.01.2009, 11 K 490/07
EFG 2009 S. 752
Normen
[EStG] § 33
[EStG] § 33
Vorinstanz / Folgeinstanz:
- nach: BFH, 02.09.2010, SIS 10 36 90, Krebsbehandlung, Außergewöhnliche Belastung, Zwangsläufigkeit, Nachweis, Wirksamkeit, Krankheitskosten
Zitiert in... / geändert durch...
- BFH 2.9.2010, SIS 10 36 90, Aufwendungen für eine immunbiologische Krebsabwehrtherapie als außergewöhnliche Belastung: 1. Krankheitsk...

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