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Berücksichtigung von Verlusten bei Überentnahmen

Kapitel:
Unternehmensbereich > Gewinnermittlung > Kredite, Schuldzinsen
Fundstellen
  1. FG Baden-Württemberg 27.01.2009, 11 K 4248/08
    EFG 2009 S. 737
Normen
[EStG] § 4 Abs. 4 a
Vorinstanz / Folgeinstanz:
  • nach: BFH, 22.02.2012, SIS 12 21 44, Betriebsausgabe, Schuldzinsen, Überentnahme, Verlust, Verfassung
Zitiert in... / geändert durch...
  • BFH 22.2.2012, SIS 12 21 44, Berücksichtigung von Verlusten bei § 4 Abs. 4 a EStG: 1. Überentnahmen können nicht höher sein als der Üb...
  • FG Düsseldorf 2.8.2010, SIS 10 42 05, Begrenzung des Schuldzinsenabzugs, Gewinnbegriff des § 4 Abs. 4 a EStG: 1. Der Gewinnbegriff in § 4 Abs. ...
  • FG Düsseldorf 8.4.2010, SIS 10 20 45, Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4 a EStG: 1. Bei doppelstöckigen Personengesellschaften is...
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