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Rechtmäßigkeit einer einem Großbetrieb erst eine Woche vor dem Prüfungsbeginn bekannt gegebenen Prüfungsanordnung, Beginn der Außenprüfung trotz Hausverbots für die Prüfer durch Anforderung von Unterlagen, Ablaufhemmung durch Antrag auf Aussetzung der Vollziehung einer rechtmäßigen Prüfungsanordnung, kein Verschulden des Finanzamts an einer mehr als sechsmonatigen Unterbrechung der Außenprüfung bei verweigertem Zutritt zum Betrieb, vermeintliche Befangenheit des Prüfers nur als Verfahrensmangel im Rahmen des Rechtsbehelfsverfahrens gegen die aufgrund der Außenprüfung ergangenen Steuerbescheide anfechtbar, Prüfungsanordnung nicht "unverhältnismäßig" wegen noch laufender Betriebsprüfung für frühere Jahre

Kapitel:
Unternehmensbereich > Betriebsprüfung (Außenprüfung)
Fundstellen
  1. FG Baden-Württemberg 11.03.2008, 4 K 92/07
Normen
[AO 1977] § 83 Abs. 1 Satz 1, § 118, § 169 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, § 171 Abs. 4, § 193 Abs. 1, § 197 Abs. 1, § 197 Abs. 2, § 200 Abs. 3 Satz 2
[BpO] § 5
Vorinstanz / Folgeinstanz:
  • nach: IV R 27/08 (BFH), Prüfungsanordnung, Prüfungsbeginn, Frist, Ermessen, Ablaufhemmung, Verjährung
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