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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 80/06 |
§§: | EStG § 3 Nr. 16, EStG § 8 Abs. 2 Satz 9, EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 40 Abs. 1 Nr. 2, LStR R 31 Abs. 8 Nr. 2 |
Schlagwörter | Verpflegung, Sachbezüge, Reisekosten, Dienstreise |
Rechtsfrage: | Führt die unentgeltliche Verpflegung der Arbeitnehmer im Rahmen von mehrtägigen, externen Schulungsveranstaltungen als Vorteil in Höhe der amtlichen Sachbezugswerte zu steuerpflichtigen Einnahmen oder ist die Gestellung von Mahlzeiten einer Erstattung von steuerfreien Reisekosten nach § 3 Nr. 16 EStG gleichzusetzen, wenn die Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber keinen Anspruch auf Erstattung von Verpflegungsmehraufwendungen haben? Gelangt ggf. die Freigrenze des § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG zur Anwendung, wenn die Mahlzeiten nach Satz 1 dieser Vorschrift nach der Sachbezugsverordnung zu bewerten sind? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 15.11.2006 |
Vorinstanz/AZ: | 11 K 954/04 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 08 34 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 19.11.2008 |
Erledigungs-Az: | VI R 80/06 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 44 56 |