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Interpolation zwischen § 5 Abs. 2 GrEStG und § 3 Nr. 2 GrEStG

Kapitel:
Haus - und Grundbesitz > Grunderwerbsteuer
Fundstellen
  1. FG des Saarlandes 12.08.2008, 2 K 2417/04
    EFG 2008 S. 1740
Normen
[GrEStG] § 3 Nr. 2, § 3 Nr. 6, § 5 Abs. 1, § 5 Abs. 2, § 5 Abs. 3
Vorinstanz / Folgeinstanz:
  • nach: BFH, 07.10.2009, SIS 09 36 67, Grunderwerbsteuer, Gesamthand, Steuerbefreiung
Zitiert in... / geändert durch...
  • FG Köln 25.9.2013, SIS 14 09 29, Steuerbefreiung bei mittelbarem Erwerb verbliebener Restanteile im Wege der Erbauseinandersetzung: Erwirb...
  • FG Nürnberg 28.10.2009, SIS 09 38 90, Einschränkende Auslegung des § 5 Abs. 3 GrEStG bei nicht grunderwerbsteuerbaren unentgeltlichen Änderunge...
  • BFH 7.10.2009, SIS 09 36 67, GrESt, Steuerumgehung, Gesamthand, Anteilsschenkung: § 5 Abs. 3 GrEStG setzt die objektive Möglichkeit ei...
  • FinMin Nordrhein-Westfalen 3.11.2008, SIS 08 42 00, Übergang auf Gesamthand, schenkweise Anteilsübertragung nach steuerbegünstigter Einbringung eines Grundst...
Fachaufsätze
  • LIT 01 77 46 St. Behrens/R. Schmitt, BB 16/2009 S. 818: Anteilsschenkungen führen nicht zur nachträglichen Festsetzung von Grunderwerbsteuer gemäß § 5 Abs. 3 GrE...
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