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Aufwandspauschalen im Rahmen der Organisation von Blutspenden unterliegen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz
Kapitel:
Unternehmensbereich > Umsatzsteuer > Ermäßigter Umsatzsteuersatz
Unternehmensbereich > Umsatzsteuer > Ermäßigter Umsatzsteuersatz
Fundstellen
-
FG Düsseldorf 08.11.2006, 5 K 3447/04 U
EFG 2007 S. 305
Normen
[AO 1977] § 64 Abs. 1, § 65 Nr. 3
[TFG] § 1, § 3, § 10
[UStG] § 12 Abs. 1, § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a
[AO 1977] § 64 Abs. 1, § 65 Nr. 3
[TFG] § 1, § 3, § 10
[UStG] § 12 Abs. 1, § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a
Vorinstanz / Folgeinstanz:
- nach: V B 226/06, Ermäßigter Steuersatz, Blutspendedienst, Unterstützungsleistung, Gemeinnützigkeit, Deutsches Rotes Kreuz, Zweckbetrieb, Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
Zitiert in... / geändert durch...
- FG Bremen 12.11.2008, SIS 10 04 81, Umsatzsteuerliche Behandlung der von einer gemeinnützigen GmbH für die Benutzung einer Eissporthalle vere...
- OFD Rheinland 25.1.2008, SIS 08 20 73, Deutsches Rotes Kreuz, regionale Untergliederungen, Blutspendetermine: Die Leistungen von Orts- und Kreis...

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