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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | II B 51/08 |
| §§: | KraftStG § 8 |
| Schlagwörter | Kraftfahrzeugsteuer, Berechnung |
| Rechtsfrage: | Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt |
| Vorinstanz: | FG Münster |
| Vorinstanz/Datum: | 22.01.2008 |
| Vorinstanz/AZ: | 13 K 980/07 Kfz |
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2008 S. 807 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 18 89 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 13.06.2008 |
| Erledigungs-Az: | II B 51/08 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig |