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Als verdeckte Gewinnausschüttungen gem. § 8 a KStG geltende Zinszahlungen an den Gesellschafter für von diesem der Kapitalgesellschaft zur Verfügung gestellte Darlehen keine verdeckten Gewinnausschüttungen i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG
			Kapitel: 
Unternehmensbereich > Gesellschaften > Kapitalertragsteuer / Gesellschaften
		
			Unternehmensbereich > Gesellschaften > Kapitalertragsteuer / Gesellschaften
			Fundstellen
			
	
			- 
				FG des Landes Sachsen-Anhalt 22.11.2007, 1 K 1865/06
									
 EFG 2008 S. 1068
			Normen
[EStG 1999] § 20 Abs. 1 Nr. 1, § 43 Abs. 1 Nr. 1
[KStG 1999] § 8 a Abs. 1, § 8 Abs. 3 Satz 2
					
	
			[EStG 1999] § 20 Abs. 1 Nr. 1, § 43 Abs. 1 Nr. 1
[KStG 1999] § 8 a Abs. 1, § 8 Abs. 3 Satz 2
			Vorinstanz / Folgeinstanz:
			
	
			- nach: BFH, 18.03.2009, SIS 09 29 32, Verdeckte Gewinnausschüttung, Zinsen, Haftung, Kapitalertragsteuer
			Zitiert in... / geändert durch...
			
	
	- BFH 18.3.2009, SIS 09 29 32, VGA nach § 8 a KStG 1999 als kapitalertragsteuerpflichtige Beteiligungserträge des Anteilseigners: 1. Ein...
- BFH 20.8.2008, SIS 08 40 96, Kapitalertragsteuerpflicht einer vGA: 1. Eine verdeckte Gewinnausschüttung i.S. des § 8 a KStG 2002 führt...
 
	
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