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Als verdeckte Gewinnausschüttungen gem. § 8 a KStG geltende Zinszahlungen an den Gesellschafter für von diesem der Kapitalgesellschaft zur Verfügung gestellte Darlehen keine verdeckten Gewinnausschüttungen i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG
Kapitel:
Unternehmensbereich > Gesellschaften > Kapitalertragsteuer / Gesellschaften
Unternehmensbereich > Gesellschaften > Kapitalertragsteuer / Gesellschaften
Fundstellen
-
FG des Landes Sachsen-Anhalt 22.11.2007, 1 K 1865/06
EFG 2008 S. 1068
Normen
[EStG 1999] § 20 Abs. 1 Nr. 1, § 43 Abs. 1 Nr. 1
[KStG 1999] § 8 a Abs. 1, § 8 Abs. 3 Satz 2
[EStG 1999] § 20 Abs. 1 Nr. 1, § 43 Abs. 1 Nr. 1
[KStG 1999] § 8 a Abs. 1, § 8 Abs. 3 Satz 2
Vorinstanz / Folgeinstanz:
- nach: BFH, 18.03.2009, SIS 09 29 32, Verdeckte Gewinnausschüttung, Zinsen, Haftung, Kapitalertragsteuer
Zitiert in... / geändert durch...
- BFH 18.3.2009, SIS 09 29 32, VGA nach § 8 a KStG 1999 als kapitalertragsteuerpflichtige Beteiligungserträge des Anteilseigners: 1. Ein...
- BFH 20.8.2008, SIS 08 40 96, Kapitalertragsteuerpflicht einer vGA: 1. Eine verdeckte Gewinnausschüttung i.S. des § 8 a KStG 2002 führt...

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