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Immobilienfonds, keine Verlagerung eines Sonderabschreibungsvolumens in das Vorjahr bei bestandkräftiger Veranlagung
Kapitel:
Neue Bundesländer > Haus- und Grundbesitz / Neue Bundesländer
Neue Bundesländer > Haus- und Grundbesitz / Neue Bundesländer
Fundstellen
-
FG Berlin-Brandenburg 29.01.2008, 6 K 3383/04 B
EFG 2008 S. 706
Normen
[AO 1977] § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
[EStG] § 4 Abs. 2, § 4 Abs. 3
[FördG] § 4 Abs. 1 Satz 1, § 4 Abs. 1 Satz 2
[AO 1977] § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
[EStG] § 4 Abs. 2, § 4 Abs. 3
[FördG] § 4 Abs. 1 Satz 1, § 4 Abs. 1 Satz 2
Vorinstanz / Folgeinstanz:
- nach: BFH, 12.05.2009, SIS 09 26 68, Sonderabschreibung, Wahlrecht, Rückwirkendes Ereignis
Zitiert in... / geändert durch...
- BFH 12.5.2009, SIS 09 26 68, Sonderabschreibungen nach § 4 FördG, keine Änderung eines Wahlrechts nach bestandskräftiger Veranlagung: ...

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