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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 36/18 (BFH) |
§§: | StromStG § 9 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b, EEG § 34 |
Schlagwörter | Stromsteuer, Blockheizkraftwerk, Steuerbefreiung, Stromnetz |
Rechtsfrage: | Setzt ein "Betreibenlassen" i.S. von § 9 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b StromStG im Falle des sog. Contracting voraus, dass aufgrund außerhalb des Erneuerbare-Energien-Gesetzes bestehender Verpflichtungen - der Contractor den in der Biogasanlage (Blockheizkraftwerk) erzeugten Strom in das von dem Contracting-Nehmer betriebene Stromnetz einzuspeisen und - der Contracting-Nehmer den Strom - z.B. zur Leistung an Letztverbraucher in räumlichem Zusammenhang - abzunehmen hat? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 05.07.2018 |
Vorinstanz/AZ: | 14 K 2634/16 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 19 01 45 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 15.12.2020 |
Erledigungs-Az: | VII R 36/18 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 21 06 70 |