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Kindergeld, keine Korrektur eines während des Kalenderjahres ergangenen bestandskräftigen Kindergeldbescheides aufgrund geänderter Rechtsauffassung zur Auslegung des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG

Kapitel:
Rechtsbehelfe > Außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren
Fundstellen
  1. BFH 21.06.2007, III R 94/06 (NV)
    BFH/NV 2007 S. 2066
Normen
[AO 1977] § 164 Abs. 1, § 165 Abs. 1
[BGB] § 242
[EStG] § 32 Abs. 4, § 70 Abs. 4
Vorinstanz / Folgeinstanz:
  • vor: FG Münster, 21.09.2006, SIS 07 05 14, Kindergeld, Aufhebung, Grenzbetrag, Änderung, Bestandskraft
Zitiert in... / geändert durch...
  • BFH 18.7.2008, SIS 08 38 11, Keine Aufhebungs- oder Änderungsmöglichkeit eines bestandskräftigen Kindergeldbescheids wegen BVerfG-Ents...
  • FG Köln 15.5.2008, SIS 08 33 91, Kindergeldanspruch bei Beschäftigung in mehreren EU-Mitgliedstaaten: 1. Ein nach deutschem Recht gemäß §§...
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