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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | I R 45/00 |
| §§: | AO 1977 § 233 a Abs 2 a |
| Schlagwörter | Verzinsung, Gewinnverteilung, Zinsen, Steuernachforderung |
| Rechtsfrage: | Kommt ein nach § 233 a Abs. 2 a AO 1977 abweichender Zinslauf auch dann zur Anwendung, wenn eine GmbH nach Ablauf des Veranlagungszeitraums einen Gewinnverteilungsbeschluss fasst? - Zulassung durch FG - |
| Vorinstanz: | FG Hamburg |
| Vorinstanz/Datum: | 14.03.2000 |
| Vorinstanz/AZ: | II 228/98 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 62 13 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 29.11.2000 |
| Erledigungs-Az: | I R 45/00 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 01 07 01 |