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Abgrenzung der atypischen von der typisch stillen Gesellschaft bei weitreichenden Mitwirkungsrechten
Kapitel:
Unternehmensbereich > Gesellschaften > Stille Gesellschaft, Unterbeteiligung
Unternehmensbereich > Gesellschaften > Stille Gesellschaft, Unterbeteiligung
Fundstellen
-
FG Düsseldorf 25.10.2006, 7 K 2887/05 G
EFG 2007 S. 704
Normen
[BGB] § 133, § 157
[GmbHG] § 51 a
[HGB] § 118, § 233, § 362
[BGB] § 133, § 157
[GmbHG] § 51 a
[HGB] § 118, § 233, § 362
Vorinstanz / Folgeinstanz:
- nach: BFH, 01.07.2010, SIS 10 32 20, Stille Gesellschaft, Atypisch stille Gesellschaft, Mitunternehmerrisiko, Mitunternehmerinitiative
- nach: BFH, 01.07.2010, SIS 10 32 20, Stille Gesellschaft, Atypisch stille Gesellschaft, Mitunternehmerrisiko, Mitunternehmerinitiative
Zitiert in... / geändert durch...
- BFH 1.7.2010, SIS 10 32 20, Keine verlustbedingte Teilwertabschreibung einer atypisch stillen Beteiligung: 1. Die zivilrechtliche Unw...
- BFH 27.7.2009, SIS 09 36 25, Atypisch stiller Gesellschafter, Mitunternehmerrisiko, Mitunternehmerinitiative: 1. Zur Frage, ob die Ver...

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