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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-598/20 (EuGH)
§§: RL 2006/112/EG Art. 135 Abs. 1 Buchst. l
Schlagwörter EG, EU, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Steuerbefreiung, Vermietung, Zwangsvermietung, Grundstück
Rechtsfrage: 1. Ist die in Art. 135 Abs. 1 Buchst. l der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem für Umsätze der Vermietung von Grundstücken vorgesehene Mehrwertsteuerbefreiung dahin auszulegen, dass sie auf die Vermietung von Grundstücken im Fall der Zwangsvermietung anwendbar ist? - 2. Falls Frage 1 bejaht wird, die Vermietung von Grundstücken im Fall der Zwangsvermietung also von der Mehrwertsteuer befreit ist: Widerspricht eine solche Befreiung dann, wenn in allen anderen Fällen die Vermietung von Grundstücken der Mehrwertsteuer unterliegt, nicht einem der Grundsätze der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem, nämlich dem Grundsatz der Neutralität der Mehrwertsteuer?
Vorinstanz: Satversmes tiesa (Lettland)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2021 Nr. C 35 S. 36
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 01.12.2021
Erledigungs-Az: Rs C-598/20