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Rechtscharakter von Bescheinigungen über Erträge aus ausländischen Investmentfonds nach § 18 Abs. 3 AuslInvestmG, Vertrauensschutz in den Fortbestand gesetzlicher Regelungen
Kapitel:
Verschiedenes > Aufhebung, Änderung, Berichtigung
Verschiedenes > Aufhebung, Änderung, Berichtigung
Fundstellen
-
FG München 06.12.2006, 10 K 390/06
EFG 2007 S. 479
Normen
[AO 1977] § 175 Abs. 1 Nr. 2
[AO 1977 i.d.F. vom 9.12.2004] § 175 Abs. 2 Satz 2
[AuslInvestmG] § 18 Abs. 3
[GG] Art. 20 Abs. 3
[AO 1977] § 175 Abs. 1 Nr. 2
[AO 1977 i.d.F. vom 9.12.2004] § 175 Abs. 2 Satz 2
[AuslInvestmG] § 18 Abs. 3
[GG] Art. 20 Abs. 3
Vorinstanz / Folgeinstanz:
- nach: BFH, 09.11.2011, SIS 12 03 46, Verlust, Ausland, Investmentfonds, Bestandskraft, Steuerbescheid, Änderung, Rückwirkendes Ereignis, Mitteilung, Verfassung, Rückwirkung, Stichtag, Grobes Verschulden, Neue Tatsache, Bescheinigung
- nach: VIII B 3/07, Änderung, Rückwirkung, Bestandskraft, grobes Verschulden
Zitiert in... / geändert durch...
- BFH 9.11.2011, SIS 12 03 46, Ertragsbescheinigungen ausländischer Investmentgesellschaften kein rückwirkendes Ereignis: 1. Bescheinigu...
- FG Rheinland-Pfalz 13.12.2010, SIS 11 07 40, Zu den Voraussetzungen des groben Verschuldens im Sinne des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO: Ein grobes Verschulden...

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