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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | 2 BvL 13/05 (BVerfG) |
§§: | EStG 1997 F: 1999-03-24 § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1, EStG 1997 F: 1999-03-24 § 52 Abs. 39 |
Schlagwörter | Verfassung, Privates Veräußerungsgeschäft, Spekulation, Grundstück, Veräußerung, Stichtag, Frist, Übergangsregelung |
Rechtsfrage: | Dem Bundesverfassungsgericht wird die Frage vorgelegt, ob § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 EStG i.V.m. § 52 Abs. 39 Satz 1 EStG in der Fassung des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 vom 24.3.1999 (BGBl I S. 402) insoweit verfassungswidrig ist, als danach private Grundstücksveräußerungsgeschäfte, die nach dem 31.12.1998 erfolgen und bei denen zu diesem Stichtag die zuvor geltende Spekulationsfrist von 2 Jahren bereits abgelaufen war, ohne Übergangsregelung der Einkommensteuer unterworfen werden. - Normenkontrollverfahren - |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 24.08.2005 |
Vorinstanz/AZ: | 14 K 6187/04 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 14 24 |
Erledigendes Gericht: | BVerfG |
Erledigungs-Datum: | 07.07.2010 |
Erledigungs-Az: | 2 BvL 14/02, 2 BvL 2/04, 2 BvL 13/05 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 22 45 |