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Kindergeld, keine Korrektur eines bestandskräftigen Kindergeldbescheides für abgelaufenes Kalenderjahr aufgrund geänderter Rechtsauffassung zur Anwendung des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG
Kapitel:
Verschiedenes > Aufhebung, Änderung, Berichtigung
Verschiedenes > Aufhebung, Änderung, Berichtigung
Fundstellen
-
BFH 19.10.2006, III R 41/06 (NV)
BFH/NV 2007 S. 419
Normen
[EStG] § 32 Abs. 4 Satz 2
[EStG] § 32 Abs. 4 Satz 2
Vorinstanz / Folgeinstanz:
- vor: FG Köln, 17.05.2006, SIS 06 32 46, Kindergeld, Grenzbetrag, Aufhebung, Bestandskraft, Änderung
Zitiert in... / geändert durch...
- BFH 16.10.2008, SIS 08 45 11, Kindergeldbescheid: Ein bestandskräftiger Bescheid, mit welchem die Familienkasse die Festsetzung von Kin...
- BFH 18.7.2008, SIS 08 38 11, Keine Aufhebungs- oder Änderungsmöglichkeit eines bestandskräftigen Kindergeldbescheids wegen BVerfG-Ents...
- BFH 15.3.2007, SIS 07 24 01, Keine Korrektur eines bestandskräftigen Kindergeldbescheides für abgelaufenes Kalenderjahr aufgrund geänd...
- BFH 27.2.2007, SIS 07 15 79, Grundsätzliche Bedeutung, Einwendungen gegen Tatbestand des FG-Urteils: 1. Es ist geklärt, dass ein besta...
- BFH 21.2.2007, SIS 07 15 59, Grundsätzliche Bedeutung, Kindergeld: 1. Es ist geklärt, dass ein bestandskräftiger Bescheid, mit welchem...
- BFH 8.2.2007, SIS 07 61 69, Korrektur von Kindergeldbescheiden: 1. Durch die Rechtsprechung des BFH ist geklärt, dass ein bestandskrä...

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