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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | III R 41/06 | 
| §§: | EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, EStG § 70 Abs. 4, AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 2, BVerfGG § 79 | 
| Schlagwörter | Kindergeld, Grenzbetrag, Aufhebung, Bestandskraft, Änderung | 
| Rechtsfrage: | Nachträgliche Änderung eines bestandskräftigen Kindergeld - Aufhebungsbescheides wegen Unterschreitens des Grenzbetrages bei Berücksichtigung von Sozialversicherungsbeiträgen (vgl. BVerfG 2 BvR 167/02)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger | 
| Vorinstanz: | FG Köln | 
| Vorinstanz/Datum: | 17.05.2006 | 
| Vorinstanz/AZ: | 15 K 4044/05 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 32 46 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 19.10.2006 | 
| Erledigungs-Az: | III R 41/06 (NV) | 
| Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 07 06 73 | 
