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Kürzung der erzielten Einnahmen des Kindes um gezahlte Einkommensteuer. Minderung der Bemessungsgröße für den Jahresgrenzbetrag nach § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG durch Sozialversicherungsbeiträge und gezahlte Einkommensteuer

Kapitel:
Privatbereich > Kinder
Fundstellen
  1. FG des Landes Brandenburg 23.06.2006, 6 K 1236/02
    EFG 2007 S. 137
Normen
[EStG 1977] § 32 Abs. 4 Satz 2
[EStG 1997] § 12 Nr. 3
Vorinstanz / Folgeinstanz:
  • nach: III R 66/06, Kindergeld, Grenzbetrag, Einkommensteuer, Einkünfte
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