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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | III R 66/06 |
| §§: | EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, EStG § 12 Nr. 3 |
| Schlagwörter | Kindergeld, Grenzbetrag, Einkommensteuer, Einkünfte |
| Rechtsfrage: | Grenzbetrag: Kann die im Kalenderjahr gezahlte Einkommensteuer bei der Berechnung der Einkünfte und Bezüge berücksichtigt werden, oder steht dem § 12 Nr. 3 EStG entgegen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
| Vorinstanz: | FG des Landes Brandenburg |
| Vorinstanz/Datum: | 23.06.2006 |
| Vorinstanz/AZ: | 6 K 1236/02 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 46 10 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 25.09.2008 |
| Erledigungs-Az: | III R 66/06 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |