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Erbbaurecht begründet keine dauernde Last und keine Hinzurechnung nach § 8 Nr. 2 GewStG, bei Bescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung keine Anfechtungsbeschränkung im Klageverfahren
Kapitel:
Unternehmensbereich > Gewerbesteuer
Unternehmensbereich > Gewerbesteuer
Fundstellen
-
FG des Landes Brandenburg 27.06.2006, 6 K 1728/03
EFG 2006 S. 1776
Normen
[AO 1977] § 164, § 351
[FGO] § 42
[GewStG 1991] § 8 Nr. 2
[AO 1977] § 164, § 351
[FGO] § 42
[GewStG 1991] § 8 Nr. 2
Vorinstanz / Folgeinstanz:
- nach: BFH, 07.03.2007, SIS 07 19 21, Dauernde Last, Hinzurechnung, Erbbauzins, Gewerbeertrag
Zitiert in... / geändert durch...
- BFH 7.3.2007, SIS 07 19 21, Erbbauzinsen, keine Hinzurechnung beim Gewerbeertrag: Erbbauzinsen sind nicht als dauernde Lasten nach § ...

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