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Verfassungsmäßigkeit der sog. Fünftel-Regelung des § 34 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002
			Kapitel: 
Unternehmensbereich > Sonstiges > Unternehmensbereich / Verschiedenes
		
			Unternehmensbereich > Sonstiges > Unternehmensbereich / Verschiedenes
			Fundstellen
			
	
			- 
				FG Münster 26.01.2006, 8 K 2472/03 E
									
 EFG 2006 S. 1441
			Normen
[EStG] § 24 Nr. 1 c
[EStG 1998] § 34
[EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002] § 34 Abs. 2
[HGB] § 89 b
					
	
			[EStG] § 24 Nr. 1 c
[EStG 1998] § 34
[EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002] § 34 Abs. 2
[HGB] § 89 b
			Vorinstanz / Folgeinstanz:
			
	
			- nach: BFH, 06.12.2006, SIS 07 06 89, Fünftelregelung, Außerordentliche Einkünfte, Ausgleichszahlung, Handelsvertreter, Verfassung
			Zitiert in... / geändert durch...
			
	
	- FG Münster 29.4.2008, SIS 08 33 94, Besteuerung des Handelsvertreterausgleichs nach § 89 b HGB: 1. Ausgleichszahlungen an einen Handelsvertre...
- BFH 6.12.2006, SIS 07 06 89, Verfassungsmäßigkeit des § 34 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002: Gegen die Fünftel-Regelung in § 34 ...
 
	
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