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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 5/10 (BFH) |
§§: | FördG § 4 Abs. 1 Satz 5, FördG § 3 Satz 2 Nr. 2 Buchst. b, FördG § 3 Satz 2 Nr. 3 |
Schlagwörter | Objektidentität, Nutzungsänderung, Umplanung, Modernisierung, Sanierung, Generalüberholung, Gebäude |
Rechtsfrage: | Objektidentität bei Inanspruchnahme der Sonderabschreibung auf Anzahlungen: Führen die an dem im Kaufvertrag beschriebenen, unter Denkmalschutz und in einem Sanierungsgebiet belegenen Gebäudekomplex durchgeführten Bauleistungen (u.a. Komplett-Sanierung/Modernisierung mit Änderung der Innenraumgestaltung und Nutzung verschiedener Räumlichkeiten, mehrfacher Änderung des Bauantrags) entgegen dem BMF-Schreiben vom 17.9.1998, BStBl I 1998 S. 1128, Tz. II nicht zum Wegfall der für die Gewährung der Sonderabschreibung nach dem FördG erforderlichen Objektidentität zwischen dem laut Kaufvertrag geplanten und dem tatsächlich fertiggestellten Investitionsobjekt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 17.12.2009 |
Vorinstanz/AZ: | 11 K 89/07 F |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 24 36 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 11.08.2010 |
Erledigungs-Az: | IX R 5/10 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 39 51 |