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Grundsätzlich keine Terminsgebühr im Verfahren zur Aussetzung der Vollziehung gem. § 69 FGO
Kapitel:
Rechtsbehelfe > Vorläufiger Rechtsschutz
Rechtsbehelfe > Vorläufiger Rechtsschutz
Fundstellen
-
Niedersächsisches FG 14.02.2006, 10 KO 39/05, rkr.
EFG 2006 S. 1012
Normen
[FGO] § 69 Abs. 3, § 90 Abs. 1
[ZPO] § 128 Abs. 1
[FGO] § 69 Abs. 3, § 90 Abs. 1
[ZPO] § 128 Abs. 1
Zitiert in... / geändert durch...
- Thüringer FG 16.5.2011, SIS 11 40 34, Keine Terminsgebühr bei von Berichterstatter erarbeitetem und telefonisch abgestimmtem Erledigungsvorschl...
- Hessisches FG 10.5.2011, SIS 11 21 19, Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr: 1. Steuerabzugsbeträge, die ihrer Höhe nach von ...
- FG Berlin-Brandenburg 5.4.2011, SIS 11 21 69, Entscheidung über die Erinnerung durch den Senat, Kostenerstattung nach Erledigung eines gerichtlichen Ve...
- FG Baden-Württemberg 6.10.2009, SIS 10 04 50, Voraussetzungen für den Anfall einer außergerichtlichen Terminsgebühr: 1. Voraussetzung für den Anfall ei...
- Niedersächsisches FG 8.6.2009, SIS 09 24 61, Terminsgebühr bei telefonischer Besprechung ohne Beteiligung des Gerichts: 1. Zu den Voraussetzungen für ...

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