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Gewerbesteuer bei Vereinbarung eines Ausgleichsanspruch nach § 89 HGB und eines Wettbewerbsverbots
Kapitel:
Unternehmensbereich > Gewerbesteuer
Unternehmensbereich > Gewerbesteuer
Fundstellen
- FG München 28.04.2005, 5 K 2948/03
Normen
[GewStG] § 7
[HGB] § 89 b Abs. 1, § 89 b Abs. 2, § 90 a
[GewStG] § 7
[HGB] § 89 b Abs. 1, § 89 b Abs. 2, § 90 a
Vorinstanz / Folgeinstanz:
- nach: BFH, 02.04.2008, SIS 08 31 90, Wettbewerbsverbot, Handelsvertreter, Ausgleichsanspruch, Gewerbeertrag, Zeugenvernehmung
- nach: BFH, 02.04.2008, SIS 08 31 90, Wettbewerbsverbot, Handelsvertreter, Ausgleichsanspruch, Gewerbeertrag, Zeugenvernehmung
Zitiert in... / geändert durch...
- BFH 2.4.2008, SIS 08 31 90, Verdeckt vereinbartes Entgelt für das Wettbewerbsverbot eines Handelsvertreters: Das Entgelt für das Wett...

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