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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 24/07 |
§§: | UStG 1993 § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a, UStG 1993 § 13 Abs. 2 Nr. 1, Richtlinie 77/388/EWG Art. 5 Abs. 6 Satz 1, Richtlinie 77/388/EWG Art. 5 Abs. 7 c |
Schlagwörter | Entnahme, Vorsteuerabzug, Berichtigung, Schuldner, Erbengemeinschaft, Umsatzsteuer |
Rechtsfrage: | Wird der Entnahmetatbestand des § 1 Abs. 1 Nr. 2 UStG verwirklicht, wenn eine Erbengemeinschaft, die das Unternehmen des Erblassers nicht fortführt und selbst nicht Unternehmer ist, einen Nachlassgegenstand an einen Dritten veräußert, für den der Erblasser nach Zuordnung zum Betriebsvermögen den Vorsteuerabzug aus den Anschaffungskosten geltend gemacht hat? Schuldet die Erbengemeinschaft die Umsatzsteuer gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 UStG? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 11.01.2007 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 1423/05 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 11 68 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 13.01.2010 |
Erledigungs-Az: | V R 24/07 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 15 77 |