Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Zulässigkeit eines Verlustfeststellungsbegehrens

Kapitel:
Privatbereich > Privatbereich / Verschiedenes
Fundstellen
  1. FG Berlin 19.09.2005, 9 K 9444/02
    EFG 2006 S. 1168
Normen
[AO 1977] § 168 Abs. 2 Nr. 2, § 170 Abs. 2 Nr. 1, § 171 Abs. 3, § 347 Abs. 1, § 356 Abs. 2
[EStG] § 10 d Abs. 1
Vorinstanz / Folgeinstanz:
  • nach: BFH, 24.06.2008, SIS 08 35 89, Verlustrücktrag, Verlustentstehung, Bestandskraft
  • nach: BFH, 24.06.2008, SIS 08 35 89, Verlustrücktrag, Verlustentstehung, Bestandskraft
Zitiert in... / geändert durch...
  • BFH 24.6.2008, SIS 08 35 89, Auslegung einer Erklärung einer Finanzbehörde als Verwaltungsakt, Gewährung eines Verlustrücktrags: 1. Di...
Testen?
Wenn Sie das Dokument vollständig sehen wollen, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.