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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 6/00 |
§§: | UStG 1993 § 15 Abs 1 Nr 1, FGO § 96 Abs 1, GG Art. 103 Abs 1 |
Schlagwörter | Vorsteuerabzug, Scheinfirma, Feststellungslast, Zumutbarkeit, Steuerfahndung |
Rechtsfrage: | Ist der Vorsteuerabzug zu versagen, wenn der Leistungsempfänger hinsichtlich der ihm obliegenden Feststellungs- und Darlegungslast zur Identität von Leistungserbringer und Rechnungsaussteller sowie dessen Unternehmereigenschaft alles Zumutbare und Mögliche getan hat und sich im Rahmen seiner Überprüfungsmöglichkeiten keine Anhaltspunkte für das Vorliegen von Scheinfirmen ergeben haben, sich dies aber aufgrund umfangreicher Ermittlungen der Steuerfahndung herausstellt? Welche Anforderungen sind an die Zumutbarkeit zu stellen? - Zulassung durch BFH - |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 12.01.1999 |
Vorinstanz/AZ: | 14 K 8784/97 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 55 93 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 01.02.2001 |
Erledigungs-Az: | V R 6/00 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 01 66 59 |