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Generelle Unstatthaftigkeit einer außerordentlichen Beschwerde seit In-Kraft-Treten des Anhörungsrügengesetzes
Kapitel:
Rechtsbehelfe > Revision, Nichtzulassungsbeschwerde, Anhörungsrüge
Rechtsbehelfe > Revision, Nichtzulassungsbeschwerde, Anhörungsrüge
Fundstellen
-
BFH 21.02.2006, V S 25/05 (NV)
BFH/NV 2006 S. 1128
Normen
[FGO] § 128 Abs. 1, § 128 Abs. 4, § 133 a
[GKG] § 66 Abs. 8
[FGO] § 128 Abs. 1, § 128 Abs. 4, § 133 a
[GKG] § 66 Abs. 8
Zitiert in... / geändert durch...
- BFH 22.6.2007, SIS 07 35 62, Befangenheitsantrag, keine Beschwerde gegen ablehnenden Beschluss: 1. Gegen den Beschluss, mit dem ein An...
- BFH 11.5.2007, SIS 07 27 81, Außerordentliche Beschwerde: 1. Seit Inkrafttreten des § 133 a FGO zum 1.1.2005 ist eine außerordentliche...
- BFH 14.3.2007, SIS 07 61 26, FG-Prozess, Unzulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde: Eine außerordentliche Beschwerde ist im Fi...
- BFH 15.12.2006, SIS 06 49 04, Beschwerde gegen Kostenerinnerung: Eine Umdeutung der prozessualen Willenserklärung in einen anderen Rech...
- BFH 24.10.2006, SIS 07 07 06, Prozesskostenhilfe: Das Gebot der Rechtsschutzgleichheit kann verletzt sein, wenn das Finanzgericht nicht...
- BFH 13.9.2006, SIS 06 48 44, Unstatthaftigkeit der außerordentlichen Beschwerde: 1. Eine nach § 66 Abs. 3 Satz 3 GKG unanfechtbare Ent...
- BFH 22.6.2006, SIS 06 34 57, Außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit nicht mehr statthaft: Eine außerordentliche...
- BFH 21.6.2006, SIS 06 34 56, Keine außerordentliche Beschwerde gegen eine Ladung: 1. Die Ladung zur mündlichen Verhandlung kann als pr...

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