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Begriff der "festen Einrichtung" nach DBA Bulgarien/Jugoslawien/Kasachstan
Kapitel:
International > Doppelbesteuerung
International > Doppelbesteuerung
Fundstellen
-
FG Düsseldorf 14.09.2005, 7 K 6293/04 E
EFG 2006 S. 52
Normen
[AO 1977] § 12
[EStG] § 1 Abs. 1, § 32 b Abs. 1 Nr. 3
[OECD-MA] Art. 5, Art. 14
[DBA-Bulgarien 1988] Art. 13
[DBA-Jugoslawien] Art. 15 Abs. 1
[DBA-Kasachstan] Art. 14 Abs. 1 Satz 2
[AO 1977] § 12
[EStG] § 1 Abs. 1, § 32 b Abs. 1 Nr. 3
[OECD-MA] Art. 5, Art. 14
[DBA-Bulgarien 1988] Art. 13
[DBA-Jugoslawien] Art. 15 Abs. 1
[DBA-Kasachstan] Art. 14 Abs. 1 Satz 2
Vorinstanz / Folgeinstanz:
- nach: BFH, 28.06.2006, SIS 07 00 36, Doppelbesteuerungsabkommen, Tätigkeitsstaat, Feste Einrichtung
Zitiert in... / geändert durch...
- BFH 28.6.2006, SIS 07 00 36, Freiberufler, Geschäftseinrichtung in DBA-Staat: Einem selbständig Tätigen steht im anderen Vertragsstaat...

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