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Bei Einspruch gegen den Steuerbescheid erstreckt sich der Prüfungsumfang bzw. die Prüfungspflicht von Hauptzollamt und Finanzgericht nicht auch auf Erlassgründe nach den Art. 236-239 ZK
			Kapitel: 
Verschiedenes > Verschiedenes, u.a. Zoll, Verbrauchsteuer
		
			Verschiedenes > Verschiedenes, u.a. Zoll, Verbrauchsteuer
			Fundstellen
			
	
			- 
				FG München 14.06.2005, 14 K 787/03
									
 EFG 2006 S. 1211
			Normen
[AO 1977] § 88, § 365 Abs. 1, § 367 Abs. 2 Satz 1
[VO (EWG) Nr. 2913/92] Art. 236, Art. 237, Art. 238, Art. 239, Art. 243 Abs. 2
[ZK] Art. 236, Art. 237, Art. 238, Art. 239, Art. 243 Abs. 2
					
	
	
			[AO 1977] § 88, § 365 Abs. 1, § 367 Abs. 2 Satz 1
[VO (EWG) Nr. 2913/92] Art. 236, Art. 237, Art. 238, Art. 239, Art. 243 Abs. 2
[ZK] Art. 236, Art. 237, Art. 238, Art. 239, Art. 243 Abs. 2
			Zitiert in... / geändert durch...
			
	
	- BFH 27.6.2006, SIS 07 06 57, Erlass von Einfuhrabgaben, Unzulässigkeit eines zweiten, dieselben Abgaben betreffenden Erlassverfahrens:...
 
	
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