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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 39/99 |
§§: | EStG § 12 Nr. 1, EStG § 4 Abs. 4 |
Schlagwörter | Privat, Darlehen, Zinsen, Betriebsausgabe, Unterschlagung |
Rechtsfrage: | Sind Zinsen für ein Darlehen, das nach Auflösung der Personengesellschaft aufgenommen wurde, um veruntreute Gelder an die ehemaligen Mitgesellschafter "zurückzuzahlen" als nachträgliche Betriebsausgaben abzugsfähig, obwohl die veruntreuten Gelder für Privatzwecke verwendet worden waren? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 03.03.1999 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 189/97 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 08.06.2000 |
Erledigungs-Az: | IV R 39/99 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 01 01 25 |